Corona-Bedingte Hygieneregeln: Was Sie als Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskraft in puncto Betriebshygiene jetzt wissen müssen!
Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren, Soziale Distanz, geschlossene Schulen, öffentliche Einrichtungen und Betriebe… Wer wünscht sich nicht das Ende dieser corona-bedingten Krisensituation herbei? Die massiven sozialen Eingriffe zur Eindämmung der Pandemie zeigen erste Wirkung. Umso wichtiger ist es jetzt, den nachhaltigen Weg zurück zur „Normalität“ kontrolliert und schrittweise einzuleiten. Vergleichbar mit der altbewährten Zwiebeltaktik (oder neudeutsch: Layering).
Dabei gilt es insbesondere unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Das Arbeits- und Berufsleben sichert unsere persönliche Existenz und bildet somit die Grundlage unseres gesellschaftlichen Wohlstandes.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil trägt diesem wichtigen Punkt Rechnung und präsentierte heute zehn Corona-bedingte
Hygiene-Regeln für die Betriebshygiene. Diese einheitlichen Hygienestandards gelten ab sofort bundesweit und branchenübergreifend.
Als Ihre Experten für Betriebshygiene und Desinfektion ist es uns wichtig, diese 10 Hygieneregeln für die Sicherheit Ihres Betriebes,
Ihrer Belegschaft, Kunden und Partner aus unserer Sicht kurz zusammenzufassen:
1. Arbeitsschutz gilt weiter und muss um betriebliche Maßnahmen für Gesundheitsschutz ergänzt werden
In Deutschland haben wir hohe Standards im Bereich des Arbeitschutzes. Diese gelten natürlich weiterhin. Arbeitsschutz dient in erster Linie dem Gesundheitschutz der betroffenen Menschen. Die Pandemie hat uns dabei jedoch eine Lektion erteilt: dass ein wichtiger Bereich oftmals stiefmütterlich behandelt wurde – die Definition, Einhaltung und Kontrolle von HYGIENEVORSCHRIFTEN.
2. Sozialpartnerschaft soll genutzt werden
Erfolg braucht nun mal Verbündete! Betriebsverantwortliche sollen explizit die Hilfe durch Expertennetzwerke nutzen und einfordern. Sozialpartner sind u.a. (Arbeitschutzexperten, arbeitsmedizinische Vorsorge, Betriebsärzte, Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der dt. Arbeitgeberverbände, DGB,Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Unfallversicherungsvertreter, Rober-Koch-Institut).
3. Arbeitsplatzgestaltung: Sicherheitsabstand von min. 1,5 Metern gilt universell
Viren,Bakterien, Keime & Co. unterscheiden nicht zwischen privatem oder öffentlichem Raum. Daher ist auch der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass der Sicherheitsabstand von min.1,5 m eingehalten wird. Diese Hygieneregel gilt innerhalb des Betriebes, im Freien aber auch in Fahrzeugen!
4. Arbeitsabläufe sollen so organisiert werden, dass möglichst wenig direkter Kontakt der Beschäftigten untereinander stattfindet (Schichtwechel, Pausengestaltung, Büroanwesenheit)
Zusammenarbeiten bedeutet sich begegnen. Am Kaffeeautomaten, im Pausenraum, beim Schichtwechsel und so weiter. Was bisher „normal“ war, z.B. der kurze Plausch beim gemeinsamen Kaffee wird jetzt zum Risiko! Eine ganz neue Herausforderung im täglichen
Miteinander. Sensibilisieren und weisen Sie die Führungskräfte und Mitarbeiter auf diese Veränderung hin! Homeoffice ist wenn möglich erstes Gebot!
5. Grundsatz: Niemals krank zur Arbeit
Machen Sie den Mitarbeitern klar, dass ihre Eigenverantwortung oberste Priorität hat! Das bedeutet: Vor Dienstbeginn ist eigene Gesundheitssituation zu prüfen, um andere nicht zu gefährden! Bei Krankheitsverdacht ist ärztlicher Rat einzuholen!
Falscher Arbeitseifer ist mehr denn je fehl am (Arbeits-)Platz!
6. zusätzlicher Schutz bei unvermeidbarem direktem Kontakt
Ist der direkte menschliche Kontakt nicht zu vermeiden und eine Trennung durch Hygiene-Schutz-Wände nicht möglich ist, sind Mund-Nasen-Schutz-Masken
zur Verfügung zu stellen (sog. Community-Masken) => damit sind keine medizinischen FFB-Masken gemeint.
Der Mund-Nasen-Schutz ist auch Besuchern, Lieferanten etc. bereitzustellen. (Barrieren zum Hygiene-Schutz wie z.B. Trennwände aus Plexiglas sind an stationären Arbeitsplätzen sehr zu empfehlen).
Eine sehr gute Übersicht zum Thema Mund-Nasen-Schutz finden Sie bitte hier:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformatione...
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen
a. Husten & Niesetikette
b. Waschstellen sowie ausreichend Desinfektionsmittel bereitstellen
c. Reinigungsintervalle einplanen, z.B. für Händewaschen
d. Desinfektion (Reinigung) von Firmenfahrzeugen
e. Desinfektion (Reinigung) von Arbeitsflächen und Arbeitsgegenständen
f. Desinfektion (Reinigung) von Kontaktflächen
Eine sehr gute Infografik mit allgemeinen Hygienetipps, um sich und andere vor Ansteckung zu schützen finden Sie bitte hier:
https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektio...
8. arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz von Risikogruppen
Mitarbeiter, die zu sog. gesundheitlichen Risikogruppen zählen benötigen besonderen Schutz. Im Betrieb nimmt hier der Betriebsarzt eine wichtige Rolle ein.
Risikogruppen sind laut Robert-Koch-Institut u.a.:
9. betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge
Vorsorge ist das Gebot der Stunde im Infektionsschutz:
Eine sehr gute Anleitung zur betrieblichen Pandemieplanung finden Sie bitte hier:
10. Aktive Kommunikation durch Geschäftsführung und Führungskräfte
Gesundheit geht vor! Offene Kommunikation und Vorbildfunktion sind jetzt besonders gefragt und beugen der (latenten) Angst vor.
Liebe Unternehmer/innen - Sie sind nicht alleine. Wir müssen aufeinander Acht geben und gerade jetzt zusammenhalten. Unsere Experten für Hygiene und Desinfektion stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern zur Seite.
Als professionelle Desinfektoren führen wir allgemein gesprochen Desinfektionsmaßnahmen und Entwesungen durch. Meistens in Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten, Schulen, Kultur- und Sportvereinen,
Betrieben aber auch Kirchen, Museen, Behörden, Restaurants und Privathaushalten.
Nach Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes wird der Desinfektor auf Anweisung des Gesundheitsamts aktiv, um "Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern" zu desinfizieren.
Für die Reinigung und Desinfektion der betroffenen Flächen werden ausschließlich zugelassene Spezialmittel eingesetzt!
Der Firmeninhaber Michael Bischoff ist seit 1992 staatlich geprüfter Desinfektor und hat u.a. den Begasungsschein für PH3.
Die Hygienexperten von IHD haben immer ein offenes Ohr.
Kontaktieren Sie bei Fragen zu Betriebshygiene und Desinfektion bitte Ihren regionalen Hygieneexperten von IHD in Nürnberg, Fürth, Erlangen unter 0911-431 99 50.
IHD, Ihre Dienstleister aus Leidenschaft.
I.H.D. Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Anschrift
Laufer Straße 3, 90571 Schwaig bei Nürnberg
☎ 0911 - 431 99 50 ✉ info@ihd-deutschland.de
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